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E-Scooter Strassenzulassung

E-Scooter in Österreich:
Die gesetzlichen Regelungen
und Strassenzulassung

 Dein E-Scooter hat noch kein Strassenzulassung?

Kein Problem, besuche uns und wir helfen dir gerne.

Jeder E-Scooter mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder weniger

(und einem maximal 600 Watt Motor) wird derzeit als E-Bike klassifiziert.

Das heißt, dass es gesetzlich zulässig ist, euren E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen

(und überall sonst, wo Fahrräder erlaubt sind) ohne Kennzeichen und ohne Führerschein zu fahren.

Um die Definition als E-Bike rechtlich zu erfüllen, braucht man allerdings noch Reflektoren:

einen weißen vorne zwei orange seitlich und einen roten hinten

(diese dürfen auch in den Scheinwerfer oder das Rücklicht integriert sein)

Dann kann der Roller auf der Straße gefahren werden.

Es ist allerdings noch wichtig zu erwähnen, dass auf Bürgersteigen in Österreich kein motorisiertes Fahrzeug erlaubt ist.

Wenn ihr den Motor jedoch ausschaltet und tretet wie bei einem normalen Kick-Scooter, dann ist es kein Problem.